Laryngorhinootologie 2012; 91(07): 447-449
DOI: 10.1055/s-0032-1314797
Gutachten + Recht
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Aus der Gutachtenpraxis: Behandlungsfehlervorwürfe nach Gehörgangsreinigung

Of the Expert’s Office: Accusations of Medical Negligence while Cleaning the External Meatus
E. F. Meister
,
T. Brusis
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Publication Date:
22 June 2012 (online)

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Einleitung

Zerumen, angetrocknete Sekretreste, Fremdkörper, Epithelschuppen zu entfernen, sind für den HNO-Arzt alltägliche Aufgaben in der Sprechstunde oder in der Klinik, um die mikroskopische Diagnostik des Ohres durchführen zu können. Dabei können kleine Schüppchen bis hin zum harten, fest sitzenden Zerumenpfropf im Gehörgang vorhanden sein. Prinzipiell sind hierfür die Gehörgangsspülung mit Wasser, die instrumentelle Reinigung (Häkchen, Kürrette u. ä.) oder das Absaugen, gelegentlich auch kombiniert, geeignet. Laienanwendungen sind nicht Gegenstand dieser Arbeit. Da nach der Anwendung dieser Maßnahmen wiederholt Behandlungsfehlervorwürfe erhoben bzw. Anfragen an die Arbeitsgruppe HNO-Begutachtung (DGHNOKHC) gestellt wurden, soll über eine Literaturrecherche und die Erfahrungen je als Mitglied im Sachverständigengremium der Schlichtungs-/Gutachterstellen zweier Ärztekammern sowie aus jahrzehntelanger praktischer Tätigkeit nachfolgend berichtet werden. Während Absaugung und instrumentelle Reinigung praktisch nur von HNO-Ärzten durchgeführt werden, sind Gehörgangsspülungen weit verbreitet und werden von Haus- und anderen Ärzten sowie häufig auch über eine Delegierung durch medizinisches Hilfspersonal durchgeführt.